Umwelterklärung EMAS 2016 - page 15

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3.2. Einhaltung von Rechtsvorschriften
Das ESW - Evangelisches Siedlungswerk verpflichtet sich, das Handeln der Unternehmensgruppe
immer an den geltenden Umweltschutzgesetzen und -richtlinien auszurichten. Sichergestellt wird
dies mittels eines firmenspezifischen Rechtskatasters mit konzernübergreifenden Verantwortlichkei-
ten. Bei Neubauprojekten oder Modernisierungsmaßnahmen muss zudem ein festgelegter Rechts-
check erfolgen. Die Erfüllung arbeitsschutzrechtlicher Vorschriften sowie der Brandschutz werden
durch die Fachkräfte für Arbeitssicherheit, den Betriebsarzt sowie eine extern beauftragte Firma für
Arbeitssicherheit sichergestellt.
3.3. Erfolge des Umweltmanagements
Im letzten Jahr hat das ESW – Evangelisches Siedlungswerk zur Verbesserung der Umweltleistung
seiner Verwaltungsgebäude und Immobilienbestände zahlreiche Maßnahmen aus den Bereichen
Strom, Kommunikation, Beschaffungswesen, Papier und CO2-Emissionen angestoßen und umge-
setzt.
Bereich und Maßnahmen
Stand
Anmerkungen
Strom
Einsatz von Bewegungsmeldern und Energie-
sparlampen
Die Schilder der Hausnummern aller Wohnanla-
gen werden solar beleuchtet.
Laufend
Umgesetzt
Sukzessive Umrüstung der allgemei-
nen Beleuchtung der Wohnanlagen auf
LED
Kommunikation
Veröffentlichung des Geschäftsberichtes und der
Umwelterklärung ausschließlich digital als Flip-
book zum Download auf der Internetseite des
ESW
Veröffentlichung von Beiträgen zum Umwelt-
schutz in der Kundenzeitung
Umgesetzt
Laufend
Beschaffungswesen
Anlieferung von Büromaterial in Mehrwegboxen
anstatt in Kartonagen
Laufend
Beschaffungsrichtlinie für Büromaterial, Bewir-
tung, Reinigungsmittel, Fuhrpark
In Umset-
zung
Einführung von Kaffeevollautomaten
Umgesetzt
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